Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das in diesem Vermietungsvertrag aufgefuehrte Fahrzeug dart nur von der Person, die den Vertrag unterschrieben hat gefahren werdwn.
 
2. Das Fahrzeug wird ausschliesslich zum vermietet. Die Benutzung deswagens ist ausdrueecklich verbonten fuer: Warentransport Sportproben oder jedwelchen Gebrauch, der gegen das Gesetz vestoesst. Der Mieter haftet vilkommen fuer Strafzetel oder jede Art  von Bussen bei unerlaubter Benutzung des Fahrzeugs,
 
3. Bei Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels bitte wir den vermieter 270 Euro zu bezahlen.
 
4. Unkosten fuer Reparaturen oder ingentwelche anderen Kosten, die vom Fahrzeug verursacht werden, koennen nur mit vorheriger Genehmigung der Firma bezahlt werden.
 
 
5. De Miete versteht sich von 8.00 Uhr morgens bis 20 00 Uhr abends. Dieser Vertrag wird also beendet um 20.00 Uhr des letzten Miettages. Falls der Miete das Auto nach Beendigung des vertragen und  zwar zwischen 20 Uhr und 9 Uhr des naaechsten Tages abgibt, zahlt er 50% der Miete eines Tages sant Versicherung und Steuer. Eine Verlaenger und des Vertrageswird nicht akzeptiert ohne voeherige Avisierung der Firma und dem zugehoerigen neuen Vertrag.
 
6. Alle autos sind versichert, mit vollkasko ohne selbsbeteiligung.
 
7. Der Kunde, der Wagwn der Firma unter Einfluss von Drogen beteaubenden Mitteln oder Alkohol faehrt, oder der sonstwie nicht ueber alle seine gestigen Faehigkeiten verfuegt, haftet fuer die Schaeden am Fahrzeug und moeglischerwise auch fuer die an anderen Fahrzeugen, Personen, Gegenstaenden, tieren un dritten im algemeinen entstandenen schaeden, unbeschadet der gesetzlichen folgen fuer ein solches Verbrechen. In einem  solchan at verantwortlich fuer die Insassen und fuer die transportieren Waren oder gegenstaende.
 
8. Der Mieter kontrolliert die Station des Benzintanks. Beschwerden werden nicht mehr akzeptier, sobald das fahrzeig des galaende der firma verlassenhat. Keine Benzin rückgabe.
 
9. Das gemietete Fahrzeug wird nur umgetauscht fur technische Fehler, die nicht einer angemessenen Zeit repariert werder koennen, und immer nach der kontrolle des Wagens durch das technische Personal der Firma.
 
10. Bei Nichtbeachten der obigen Klauseln erfolgt automatisch die Aufloesung dieses Betrages, wobei Kosten, die bei der Ruecknahmen des Wagns entstehen wuerden, sowie der Verlust der restlichen Summe oder Hinterlage zu losten des Kunden geht.
 
11. Der Mieter und der Vermieter erklaeren sich mit diesem Vertrag einverstanden und stellen sich unter die Zustaendigkeit des Gerichtes von Palma Mallorca
 
12. Führerschein. Fahrer müssen 23 Jahre aid sein und mindestens 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
 
13. Der Mieter hat kein Recht auf Ersatz des gemieteten Fahrzeugs, solice dieses infolge eines Unfalls unbrauchbar geworden sein. Auch kann er einem solchen Fall niemals einen Anspruch auf Ruckerstattung ingerdeines Betrags geltend machen.